Scheidung Online
Eine Online-Scheidung im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Virtuelle Scheidungen sind in Deutschland (noch) nicht möglich, denn das Gesetz lädt in der Regel beide Ehegatten zur persönlichen Anhörung zum Scheidungstermin ein.
Doch die Vorbereitung eines Scheidungsverfahrens und der dafür erforderliche Informationsaustausch können online erfolgen.
So wird für Sie der Weg in meine Kanzlei entbehrlich, wenn Sie den anliegenden Fragebogen zur Erteilung der ersten Informationen nutzen möchten und die anwaltliche Beratung und Vertretung per E-Mail oder telefonisch wünschen. Gern können Sie meine Kanzlei unabhängig von Ihrem Wohnort, bequem von zuhause und unabhängig der Geschäftszeiten kontaktieren.
Bei einer Scheidung fallen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren an. Diese richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert, der sich im Wesentlichen aus den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten errechnet. Bei einer Scheidung über diese Homepage zahlen Sie nur die gesetzlich vorgegebenen Mindestgebühren.
Senden Sie den anliegenden Fragebogen per E-Mail oder Post an meine Kanzlei, so erstelle ich Ihnen für das beabsichtigte Scheidungsverfahren einen Kostenvoranschlag und sende Ihnen einen Vollmachtvordruck zu. Falls Sie nur über geringe Einkünfte verfügen, besteht auch die Möglichkeit, dass Sie für das Scheidungsverfahren Verfahrenskostenhilfe erhalten können.
Wenn Sie meine Kanzlei nach Erhalt des Kostenvoranschlages mit der Einleitung Ihres Scheidungsantrages beauftragen möchten, so reiche ich mit Erteilung Ihrer schriftlichen Vollmacht Ihren Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Wenn Sie keine Verfahrenskostenhilfe erhalten, wird das Amtsgericht dann die Zahlung des Gerichtskostenvorschusses anfordern.
Sie persönlich müssen dann nur zum Scheidungstermin bei Gericht erscheinen.
Alles Übrige können wir bequem per E-Mail oder telefonisch regeln.