Scheidung Online

Kanzleiräume

Eine Online-Scheidung im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Virtuelle Scheidungen sind in Deutschland nicht möglich, denn das Gesetz schreibt die persönliche Anwesenheit beider Ehegatten im Scheidungstermin vor.

Doch zur Vorbereitung eines Scheidungsverfahrens und dem dafür nötigen Informationsaustausch zwischen Anwalt und Mandant sollten wir uns der Vorteile des Internets bedienen.

So wird für Sie der Weg in meine Kanzlei entbehrlich, wenn Sie den anliegenden Fragebogen zur Erteilung der ersten Informationen nutzen möchten und die anwaltliche Beratung und Vertretung per Post, Telefon, E-Mail, Fax etc. wünschen. Sie können meine Kanzlei unabhängig von Ihrem Wohnort, bequem von zuhause und unabhängig von Geschäftszeiten kontaktieren.

Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Diese richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert, der sich im Wesentlichen nach den Einkommensverhältnissen der Ehegatten errechnet. Bei einer Scheidung über diese Homepage zahlen Sie nur die gesetzlich vorgegebenen Mindestgebühren.

Senden Sie den anliegenden Fragebogen per E-mail oder Post an meine Kanzlei, so erstelle ich Ihnen für das beabsichtigte Scheidungsverfahren einen Kostenvoranschlag und sende Ihnen einen Vollmachtvordruck zu. Falls Sie nur über geringe Einkünfte verfügen, besteht die Möglichkeit, dass Sie für das Scheidungsverfahren Verfahrenkostenhilfe erhalten können.

Wenn Sie meine Kanzlei nach Erhalt des Kostenvoranschlages mit der Einreichung Ihres Scheidungsantrages beauftragen möchten, so reiche ich mit Erteilung Ihrer schriftlichen Vollmacht und Zahlung des Gerichtkostenvorschusses Ihren Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.

Sie persönlich müssen dann nur zum Scheidungstermin bei Gericht erscheinen. Alles Übrige können wir bequem per Post, Telefon, E-Mail, Fax etc. regeln.